Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Labor Pahl GmbH, im weiteren Verkäufer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in Ausnahmefällen durch ausdrückliche schriftliche Anerkennung durch den Verkäufer zulässig.
- Unsere Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Verbraucher im Sinne von §13 BGB werden nicht beliefert.
- Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten, die sich aus mit dem Verkäufer abgeschlossenen Rechtsgeschäften ergeben, ist für beide Teile Dreieich/Hessen. Gerichtsstand für beide Teile ist – soweit gesetzlich zulässig – Langen/Hessen.
- Sollten eine oder mehrere der nachstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Für Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung unter www.pahl-otoplastik.de/datenschutzhinweis.
Angebot und Annahme
- Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – stets freibleibend.
- Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen des Verkäufers dürfen vom Verkäufer berichtigt werden, ohne dass er für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf.
- Mit Ihrer Bestellung unterbreiten Sie uns ein Angebot, das wir entweder durch ausdrückliche Erklärung oder Lieferung annehmen.
- Der Verkäufer behält sich vor, an seinen Produkten jederzeit technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen, ohne vorherige Information vorzunehmen. Ausgelieferte Produkte können daher von der Darstellung in Verkaufsunterlagen abweichen.
- Der Verkäufer behält sich vor, die Herstellung einzelner Produkte jederzeit einzustellen oder diese durch andere zu ersetzen.
Lieferung
- Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware die Geschäftsräume des Verkäufers verlässt. Falls die Produktion oder Lieferung der bestellten Waren durch höhere Gewalt, mangelnde Selbstbelieferung, Arbeitskämpfe, technische Betriebsstörungen oder ähnliche Bedingungen unmöglich ist, ruhen die Lieferverpflichtungen und der Verkäufer ist berechtigt, von diesen ganz oder teilweise zurückzutreten.
- Der Verkäufer räumt seinem Kunden das Recht ein, von Kaufverträgen zurückzutreten, wenn der zugesagte Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten wird. Schadensersatzansprüche aus Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, dass den Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
- Aussagen des Verkäufers über Liefertermine sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
- Bei Aufträgen von Sonderanfertigungen ist ein Storno durch den Käufer grundsätzlich ausgeschlossen. Der Käufer ist zur Abnahme und Zahlung verpflichtet.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Listenpreise verstehen sich ab Dreieich, ausschließlich Verpackung, Versand, Versicherung, Zoll und Mehrwertsteuer.
- Die Berechnung erfolgt nach der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten mit Stichtag (Stand der neuen Preisliste) ihre Gültigkeit. Bei Preisänderungen durch Vorlieferanten behält sich der Verkäufer Preiskorrekturen vor.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.
- Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung am Folgetag des Fälligkeitstags ein. Die Berechnung von Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB behalten wir uns vor.
- Ab der 2. Mahnung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 €, bei der 3. und letzten Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 €.
Versand und Gefahrenübergang
- Der Versand erfolgt auf eigene Rechnung und Gefahr des Käufers.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Käufer über, sobald der Kaufgegenstand die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat.
- Mehrkosten einer schnelleren Versandart gehen zu Lasten des Käufers, auch wenn die Lieferzeit kurzfristig überschritten wird.
- Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Käufers zu versichern.
Gewährleistung und Haftung
- Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn er seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche des Käufers und etwaiger Folgekosten Ersatz oder bessert nach. Maximal drei Nachbesserungen sind zulässig. Die Haftung erfolgt nur in Höhe der Ersatzleistung. Die Rücknahme der Ware erfolgt nur in geliefertem Zustand.
- Die Gewährleistungsfrist endet 6 Monate nach dem Versanddatum.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Teile, welche dem normalen Verbrauch oder der Abnutzung ausgesetzt sind, ferner Beschädigungen, welche durch Überlastung oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Ebenso kann bei Otoplastiken für Passungenauigkeiten, die durch morphologische Veränderungen am Ohr des Endkunden hervorgerufen wurden, nicht gehaftet werden.
- Etwaige Fehlmengen werden durch Nachlieferung oder Gutschrift ausgeglichen.
- Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Für sämtliche Erzeugnisse fremder Hersteller gelten die Angaben dieser Hersteller.
Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
- Der Käufer, sofern er als Wiederverkäufer tätig ist, ist selbstverständlich berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern. Forderungen an Dritte, welche hieraus resultieren, tritt der Käufer an den Verkäufer ab.
- Der Käufer, sofern er Wiederverkäufer ist, ist bei Zahlungsrückstand gegenüber dem Verkäufer verpflichtet, seinen Kunden über die Abtretung aller Forderungen an den Verkäufer zu informieren und die zu Ihrer Geltendmachung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Stand: 01.08.2020
Wir haben unsere Produktion eingestellt.
Wir bedanken uns bei unseren Kunden für die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen weiterhin viel Erfolg.